Trotz Untersuchungen des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und sogar erwiesenen Kenntnissen der Bundesrepublik Deutschland, betreffend gewalttätiger Verfahren der libyschen Küstenwache und fahrlässigen Unterbringen in libyschen Geflüchteten Unterkünften, hält letztere dennoch weiterhin fest an der Zusammenarbeit mit dem Land. Dabei versucht sie ihre eigenen
Kenntnisse von den in libyschen Geflüchtetendlagern stattfindenden Menschenrechtsverletzungen und die von der libyschen Küstenwache begangenen Vergehen zu
verschweigen „aus Gründen des Staatswohls (…), da eine Offenlegung für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann.“ So die Antwort des Bundestages auf die Anfrage von Monitor. Ein Ausschnitt der Sendung Monitor, dem dieses Zitat entnommen ist, gibt einen kurzen Einblick in die Seenotrettungssituation vor Libyen: Hier klicken.
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